Auswirkung von Fremdwährungseffekten
Konzernwährung ist der Euro. Bei in Fremdwährung bilanzierenden Tochtergesellschaften bzw. quotenkonsolidierten Gesellschaften wird die funktionale Währung anhand des primären (volks-)wirtschaftlichen Umfeldes, in welchem die jeweilige Gesellschaft operiert, bestimmt. Grundlegende Determinante hierfür ist jene Währung, in der der überwiegende Teil der Waren-, Wirtschafts- und Dienstleistungsströme in dem jeweiligen Land abgewickelt wird. Bei den für die IMMOFINANZ in Frage kommenden Gesellschaften entspricht die Landeswährung jeweils der funktionalen Währung. Gemäß IAS 21 erfolgt – dem Konzept der funktionalen Währung in der Ausprägung der modifizierten Stichtagskursmethode entsprechend – die Umrechnung der in den auf IFRS übergeleiteten und im Falle von Unternehmenserwerben neu bewerteten konsolidierungsfähigen Abschlüssen befindlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem gewogenen durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres.
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Währungsumrechnung