Finanzinstrumente und Fair Value Optionen
Wertpapiere des Anlagevermögens sowie sonstige Beteiligungen werden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und mit ihrem beizulegenden Zeitwert, d.h. mit dem am Bilanzstichtag bestehenden Markt- oder Börsenwert, angesetzt. Stehen solche nicht zur Verfügung und kann auch nicht auf Vergleichswerte abgestellt werden, wird der Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (Discounted-Cashflow-Verfahren) oder im Falle von Immobiliengesellschaften mittels des Net Asset Value ermittelt. Die Erstbewertung erfolgt zum Erfüllungstag. Schwankungen im Marktwert werden erfolgsneutral im Eigenkapital bilanziert und erst bei Realisierung durch Verkauf des Wertpapieres oder bei dauernder Wertminderung in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser abgeschrieben. Ab dem 1. Mai 2004 erworbene Finanzinstrumente werden im Regelfall im Erwerbszeitpunkt gemäß IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente designiert (siehe Andere Finanzinstrumente). Die Bewertung am Bilanzstichtag erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Änderungen der Zeitwerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

