Immobilienbewertung und -bilanzierung
Die IMMOFINANZ bilanziert sämtliche als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Anlageimmobilien) mit ihrem Zeitwert. Dieser wird in der Regel durch den aus drei unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen bestehenden Sachverständigenausschuss bestimmt. In Ausnahmefällen erfolgt die Bewertung durch internationale Gutachter, wenn dies aufgrund von Joint-Venture-Vereinbarungen entsprechend vorgesehen ist. Zum Stichtag sind sämtliche Anlageimmobilien – sofern nicht bereits die ernsthafte Absicht bestand, die Anlageimmobilie zu verkaufen – mit dem Zeitwert bewertet. In Bau befindliche Immobilien werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Um allfällige Wertminderungen erfassen zu können, werden auch diese Immobilien vom Sachverständigenausschuss einer Bewertung unterzogen.
Die Bilanzierung der Anlageimmobilien richtet sich seit dem Methodenwechsel nach dem Verkehrswertmodell. Hierbei wird nach der Anschaffung die jährlich über den Sachverständigenausschuss festgestellte Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Abschreibung von Anlageimmobilien ist nach der Verkehrswertmethode nicht länger gestattet.
Die Bestimmung der Immobilienwerte erfolgt nach dem Discounted-Cash-flow-Verfahren, bei dem eine Reihe von Zahlungsströmen auf den jeweiligen Stichtag diskontiert wird. Der den Immobilienwert hauptsächlich bestimmende Diskontfaktor wird dabei vom Sachverständigenausschuss aus dem jeweiligen Immobilienteilmarkt abgeleitet.
Die Bilanzierung der Anlageimmobilien richtet sich seit dem Methodenwechsel nach dem Verkehrswertmodell. Hierbei wird nach der Anschaffung die jährlich über den Sachverständigenausschuss festgestellte Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Abschreibung von Anlageimmobilien ist nach der Verkehrswertmethode nicht länger gestattet.
Die Bestimmung der Immobilienwerte erfolgt nach dem Discounted-Cash-flow-Verfahren, bei dem eine Reihe von Zahlungsströmen auf den jeweiligen Stichtag diskontiert wird. Der den Immobilienwert hauptsächlich bestimmende Diskontfaktor wird dabei vom Sachverständigenausschuss aus dem jeweiligen Immobilienteilmarkt abgeleitet.
Weiterführende Links:
Bewertung der Immobilien
Bilanzierung - Transparenz statt stiller Reserven
Immobilienvermögen
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Immobilienvermögen

