Weitere Regelungen
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus den Herren Dr. Helmut Schwager (Vorsitzender), Dkfm. Michael Kaufmann und Dr. Guido Schmidt-Chiari. Als Finanzexperte im Sinne des Corporate Governance Kodex wurde Herr Dr. Helmut Schwager definiert.
Ein Management Letter des Abschlussprüfers sowie dessen Bericht über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements der IMMOFINANZ-Gruppe wurden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt und im Aufsichtsrat behandelt.
Die Gleichbehandlung und umfassende Information aller Aktionäre hat für die Gesellschaft höchste Priorität. So wurde zur Gleichbehandlung aller Aktionäre bei der Festlegung des Preises im Rahmen eines Pflichtangebotes in der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. September 2003 der IMMOFINANZ der gemäss § 26 Absatz 1 Übernahmegesetz zulässige 15%-Abschlag ausgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine IMMOFINANZ-Aktien erhält. Die IMMOFINANZ AG hat keinen Kernaktionär.
Seit 1. April 2002 ist die Emittenten-Compliance-Verordnung der Finanzmarktaufsicht in Kraft, die im Besonderen die Grundsätze für die Weitergabe von Informationen im Unternehmen eines Emittenten an der Wiener Börse regelt und die missbräuchliche Verwendung ausschließt. Die IMMOFINANZ setzt die Bestimmungen der Emittenten- Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht unter Einbezug aller Aufsichtsratsmitglieder um. Ihre Einhaltung wird regelmäßig überwacht.
Auf der IMMOFINANZ-Website (www.immofinanz.com) wird unter dem Punkt „Director’s Dealing“ laufend über Kauf und Verkauf eigener Aktien durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder berichtet.
Die Umsetzung und Richtigkeit unserer öffentlichen Erklärungen hat die KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH unter Anlehnung an die Regelungen der International Federation of Accountants (IFAC) zu Aufträgen zur prüferischen Durchsicht von Abschlüssen (ISRE 2400) evaluiert.
Ein Management Letter des Abschlussprüfers sowie dessen Bericht über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements der IMMOFINANZ-Gruppe wurden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt und im Aufsichtsrat behandelt.
Die Gleichbehandlung und umfassende Information aller Aktionäre hat für die Gesellschaft höchste Priorität. So wurde zur Gleichbehandlung aller Aktionäre bei der Festlegung des Preises im Rahmen eines Pflichtangebotes in der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. September 2003 der IMMOFINANZ der gemäss § 26 Absatz 1 Übernahmegesetz zulässige 15%-Abschlag ausgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine IMMOFINANZ-Aktien erhält. Die IMMOFINANZ AG hat keinen Kernaktionär.
Seit 1. April 2002 ist die Emittenten-Compliance-Verordnung der Finanzmarktaufsicht in Kraft, die im Besonderen die Grundsätze für die Weitergabe von Informationen im Unternehmen eines Emittenten an der Wiener Börse regelt und die missbräuchliche Verwendung ausschließt. Die IMMOFINANZ setzt die Bestimmungen der Emittenten- Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht unter Einbezug aller Aufsichtsratsmitglieder um. Ihre Einhaltung wird regelmäßig überwacht.
Auf der IMMOFINANZ-Website (www.immofinanz.com) wird unter dem Punkt „Director’s Dealing“ laufend über Kauf und Verkauf eigener Aktien durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder berichtet.
Die Umsetzung und Richtigkeit unserer öffentlichen Erklärungen hat die KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH unter Anlehnung an die Regelungen der International Federation of Accountants (IFAC) zu Aufträgen zur prüferischen Durchsicht von Abschlüssen (ISRE 2400) evaluiert.

